In einer Eil-Entscheidung hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag wesentliche versammlungsrechtliche Auflagen für die heutige antifaschistische Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag gekippt. Wir werten das als kleinen aber nicht unwichtigen Erfolg im Kampf um Versammlungsfreiheit.
Am Donnerstag hatten wir als Bündnis veröffentlicht, dass die Stadt Leinfelden-Echterdingen unsere Versammlung zwar beschränken will, den gerichtlich anfechtbaren Bescheid aber bewusst zurück hält. Dank des öffentlichen Drucks wurde der Bescheid dann am Donnerstagnachmittag zugestellt.
Wie erwartet bzw. befürchtet knüpfte das zuständige Ordnungsamt an die „Cannstatter-Linie“ der Stuttgarter Ordnungsbehörde an und griff massiv in die Versammlungsfreiheit ein. So untersagte es beispielsweise, den Teilnehmenden Banner mit einer Länge über 2,5 Meter, beschränkte diverse Protestmaterialien wie Fahnenstangen und legte einen Ordner:innenschlüssel von 1 zu 10 fest. Diese Auflagen kassierte das Gericht. Es scheint Methode zu werden, Versammlungsbescheide erst kurzfristig zu zu stellen, um so die gerichtliche Anfechtung faktisch zu verunmöglichen. Dagegen und auch gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit werden wir uns zukünftig stärker zur Wehr setzen. Auflagen sind – wenn überhaupt notwendig – zur Erleichterung von Versammlungen da, genauso wie die Polizei am Versammlungstag genau eines zu tun hat: Den Verkehr zu regeln.
Apropos kassieren: Die mutwillige Beschränkung unserer Versammlungsfreiheit kostet die Stadt Leinfelden-Echterdingen 5000 Euro – Geld, das in Anbetracht klammer kommunaler Kassen an anderen Stellen sicherlich sinnvoller investiert worden wäre.
Bündnis Stuttgart gegen Rechts, 16. Juli 2022