Verurteilung wegen Demoteilnahme

Durch breite antifaschistische Bündnisarbeit und öffentlichen Druck konnte der AfD-Landesparteitag am 2. Juli 2022 in Cannstatt verhindert werden. Die AfD musste ihren Parteitag verschieben und auf das abgelegene Stuttgarter Messegelände umziehen. Als Stuttgart gegen Rechts haben wir im Rahmen der Kampagne „Cannstatt Nazifrei“ an der geplanten Demonstration in Cannstatt festgehalten – auch um deutlich zu machen: Cannstatt ist kein Ort für rechte Hetze. 

Die Bündnismobilisierung, der sich rund 500 Antifaschist*innen anschlossen, wurde durch tendenziöse Medienberichterstattung und überzogene Auflagen vorab erschwert, sowie durch fadenscheinige Argumente und eskalatives Auftreten der Polizei am Tag selbst drangsaliert. Scheinbar zu lange Transparente und zu dieser Zeit noch notwendige Corona-Schutzmasken dienten der Polizei als „Argumente“: Der Demonstrationszug durfte nicht loslaufen. Stattdessen kesselte die Polizei die Demonstrationsteilnehmer*innen ein und griff Antifaschist*innen brutal an.

Gegen drei Antifaschist*innen, die an unserer Bündnisdemonstration teilgenommen haben, fand jetzt fast ein Jahr später am 27.06.23 ein Prozess wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ statt. Ihnen wurde vorgeworfen ein Banner festgehalten zu haben, als die Polizei dieses den Demonstrant*innen gewaltsam entreißen wollte. 

Wir stehen auf der Straße zusammen und gehen auch zusammen vor Gericht. Mit rund 25 solidarischen Prozessbegleiter*innen unterstützten wir die angeklagten Antifaschist*innen vor dem Amtsgericht in Cannstatt. Die zwei Zeugenaussagen von Polizisten, von denen auch nur einer am Tag selbst in Cannstatt eingesetzt war, waren widersprüchlich und sehr diffus (sie lieferten beispielsweise keinerlei Beweise dafür, dass das Transparent den vorgebrachten Auflagen angeblich nicht genügt hätte). Ein Video, das als Beweismittel herangezogen wurde, zeigte vielmehr, wie die Polizei massiv gegen die Demonstrant*innen vorging und dabei auch Verletzte in Kauf nahm.

Zwei der Angeklagten wurden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung und der dritte zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit dem Urteil folgte die Richterin der Staatsanwaltschaft, die trotz der mangelnden Beweislage am politischen Verfolgungs- bzw. Verurteilungswillen festhielt.

Durch das Urteil wird einmal mehr klar: Unser breiter Bündnisprotest wird von staatlicher Seite durch Polizei und Ordnungsbehörden angegriffen. Dort wo wir uns als antifaschistische Bewegung zusammentun, soll unsere Aktivität auf der Straße so klein wie möglich gehalten werden. Gerade der verhinderte Parteitag in Cannstatt hat gezeigt, dass wir dann stark sind, wenn wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam Proteste vorbereiten. Auch durch diese Urteile werden wir uns nicht abschrecken lassen. Wir halten zusammen – gegen Rechts, auf der Straße und auch vor Gericht.

Gegen unsere Anmelderin der Demonstration läuft im Moment ebenfalls ein Verfahren. Der Vorwurf ist, dass sie die Auflagen nicht vorgelesen habe. Hier zeigt sich einmal mehr, dass nicht nur Einzelpersonen angegriffen werden, sondern wir als antifaschistische Bewegung und letztlich die Versammlungsfreiheit. Auch unsere Anmelderin werden wir vor Gericht unterstützen. Wir halten euch wegen des noch ausstehenden Termins auf dem Laufenden.