Musik zu laut, Streit geschlichtet… Was nach einem normalen Abend auf einer WG-Party klingt soll nun einem Stuttgarter Linken zum Verhängnis werden. Am 25. April 2017 wird vor dem Stuttgarter Amtsgericht gegen ihn verhandelt. Hintergrund ist die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die den Aktivisten augenscheinlich stellvertretend zur Rechenschaft ziehen will.
Wenn ich nicht tanzen kann…
Über fast zwei Jahre hinweg marschierten immer wieder christliche Fundamentalisten, Rechtspopulisten und andere Reaktionäre durch die Stuttgarter Innenstadt. Gegen diese selbsternannte „Demo für Alle“ und den reaktionären Rollback regte sich breiter Widerstand.
Über tausend Menschen demonstrierten auch am 11. Oktober 2015 gegen die Abschlusskundgebung der Rechten vor der Oper. Als Anmelder der Gegenveranstaltung wird der Angeklagte nun dafür verantwortlich gemacht, dass die Boxen der Kundgebungsanlage in die falsche Richtung strahlten und so die biedere Veranstaltung der Rechten musikalisch untermalt wurde.
Das ist unser Fest!
Eine Streifenbesatzung provozierte am Rande des internationalistischen 1. Mai-Fest 2016 vor dem Linken Zentrum und drohte mit willkürlichen Personenkontrollen. Viele FestbesucherInnen waren auf den Besuch der Polizei einmal mehr nicht sonderlich gut zu sprechen. Am Vortag hatte die Polizei bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am Stuttgarter Flughafen knapp 600 Menschen festgenommen, über Stunden in Käfige aus Bauzäunen in der Messehalle gesperrt und durchweg schikaniert.
Als Versammlungsleiter des Festes intervenierte der Angeklagte in die verbale Auseinandersetzung schlichtend zugunsten der FestbesucherInnen. Im Nachgang erhielt er eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die nun verhandelt werden soll.
Was wirklich dahinter steckt…
So absurd und an den Haaren herbei gezogen die beiden Vorwürfe auf den ersten Blick scheinen, so ernst ist es der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ein Urteil herbeizuführen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es ist seit jeher Strategie der Behörden Einzelne aus dem solidarischen Verbund herauszuziehen, mit Repression zu überziehen und so an politischer Betätigung zu hindern. Dafür ist ihnen zumindest in Stuttgart kein Vorwurf zu blöd.
Dass es in den beiden aktuellen Fällen den Versammlungsleiter trifft, verwundert deshalb nicht. Die Kriminalisierung derer, die letztlich ihren Namen für Kundgebungen, Demos und Feste hergeben, verdeutlicht das eigentliche Ziel: die Eindämmung politischer Praxis auf der Straße, die Delegitimierung notwendiger und spektrenübergreifender Arbeit gegen Rechts, den Angriff auf linke Freiräume und die Individualisierung gemeinsamer politischer Praxis.
Wir sagen: nicht mit uns! Zeigt euch solidarisch mit dem angeklagten Aktivisten und kommt zur Prozessbeobachtung am 25. April 2017 um 9 Uhr am Stuttgarter Amtsgericht (Haltestelle Neckartor).
Treffen soll es einen – gemeint sind wir alle! Zusammenstehen gegen Repression!
Ein gemeinsamer Aufruf von Stuttgart gegen Recht und dem Linken Zentrum Lilo Herrmann